Gemäß UVV BGV A 3 sowie diverser Vorschriften, z. B. DVGW. Arbeitsblatt G 495 (Gasanlangen-Instandhaltung), beteht die Verpflichtung, die Beurteilung des ordnungsgemäßen Zustandes der elektrischen Anlagen oder Betriebsmittel sicherzustellen.
Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.
Nach UVV BGV A 2 sind elektrische Betreibsmittel in gewissen Prüffristen zu überprüfen:
Ortsveränderliche Betriebsmittel (z. B. Büroinventar) --> alle 2 Jahre
Ortsveränderliche Betriebsmittel (z. B. Werkzeuge auf Baustellen) --> alle 3 Monate
Ortsfeste Betriebsmittel und Anlagen --> alle 4 Jahre
Unser Leistungsspektrum für Sie:
- Prüfung der elektrischen Anlagen auf Explosionsschutz
- Messung des Ableitwiderstandes des Fußbodens
- CAD-Leistungen
- Prüfung der kompletten E-Installation wie z.B.:
- FI-Schutzschalter
- Ex-Schutz
- Allgemeine Verkabelung
- Steuerschränke
- Drehmomentenantriebe
- E-Motoren (Klimaanlage, Heizungsanlage)
- Außenbeleuchtung
- Potentialausgleich
- Innenbeleuchtung (Verkabelung, Steckdosen)
- Trennstellen, Funkenstrecken
- Beseitigung geringfügiger Störungen
Bei Fragen Ihrerseits, stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung!