Mess-, Steuer- und Regeltechnik 
Entsprechen Sie den gesetzlichen Richtlinien und halten Sie elektrische Anlagen oder Betriebsmittel in ordnungsgemäßem Zustand!
Gemäß UVV BGV A 3 sowie diverser Vorschriften, z. B. DVGW. Arbeitsblatt G 495 (Gasanlangen-Instandhaltung), beteht die Verpflichtung, die Beurteilung des ordnungsgemäßen Zustandes der elektrischen Anlagen oder Betriebsmittel sicherzustellen.

Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.
Nach UVV BGV A 2 sind elektrische Betreibsmittel in gewissen Prüffristen zu überprüfen:

Ortsveränderliche Betriebsmittel (z. B. Büroinventar) --> alle 2 Jahre
Ortsveränderliche Betriebsmittel (z. B. Werkzeuge auf Baustellen) --> alle 3 Monate
Ortsfeste Betriebsmittel und Anlagen --> alle 4 Jahre

Unser Leistungsspektrum für Sie:

  • Prüfung der elektrischen Anlagen auf Explosionsschutz
  • Messung des Ableitwiderstandes des Fußbodens
  • CAD-Leistungen
  • Prüfung der kompletten E-Installation wie z.B.:
    • FI-Schutzschalter
    • Ex-Schutz
    • Allgemeine Verkabelung
    • Steuerschränke
    • Drehmomentenantriebe
    • E-Motoren (Klimaanlage, Heizungsanlage)
    • Außenbeleuchtung
    • Potentialausgleich
    • Innenbeleuchtung (Verkabelung, Steckdosen)
    • Trennstellen, Funkenstrecken
    • Beseitigung geringfügiger Störungen

Bei Fragen Ihrerseits, stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung!

Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Michael Bolle
Neue Gasanwendungstechniken

030 - 7872 - 5300